Willkommen
Willkommen auf der Seite der Bürgerinitiative zur Grundschulentwicklung in Römerstein.
Wir sind Eltern aus Römerstein und auf der Suche nach dem "Römersteiner Weg", also einer Lösung für eine zukünftige Grundschule, die allen Römersteiner Kindern, Lehrern und Bürgern gerecht wird. Wir wünschen uns, dass die positive Entwicklung der Kinder und aller Ortsteile im Vordergrund steht.
Aktuelles
| 31.07.2025 | Grundsatzbeschluss zum Grundschulstandort |
| 09.07.2025 | Zweiter Austausch zur Grundschulentwicklung (mit Bürgermeisterin Sauer, Orstvorstehern und Teilen des Gemeinderates) |
| 23.-26.06.2025 | Öffentliche Sitzungen von Gemeinederat und Ortschaftsräten |
| 03.06.2025 | Zeitungsartikel in der Südwest Presse |
| 11.05.2025 | Ende der Petition |
| 08.05.2025 | Erster Austausch zur Grundschulentwicklung (mit Bürgermeisterin Sauer, Orstvorstehern und Teilen des Gemeinderates) |
| 17.04.2025 | Beginn der Petition |
| 20.03.2025 | Öffentliche Gemeinderatssitzung |
| 13.03.2025 | Bürgerinfoveranstaltung |
| 25.04.2024 | Grundsatzbeschluss zu den Grundschulstandorten |
Petition
"Ein gutes Grundschulkonzept legt die Grundlage für die Bildungschancen der Römersteiner Kinder, steigert die Attraktivität der Gemeinde, stärkt die regionale Verbundenheit und den sozialen Zusammenhalt. Im bisherigen Entscheidungsprozess fehlt es an Nachvollziehbarkeit, an einer sachlichen Diskussion und alternativen Konzeptbetrachtungen! Wir möchten einen ergebnisoffenen Dialog mit allen Betroffenen und am Entscheidungsprozess beteiligten Personen führen, um das beste Konzept für unsere Kinder und unsere Gemeinde zu finden..."
Mit diesen Worten starteten wir am 17.04.2025 die Petition mit der Absicht, der Meinung der Römersteiner Bürger/innen zum Thema Grundschulentwicklung Gehör zu verschaffen. Dazu warfen wir jedem Römersteiner Haushalt eine Informationsbroschüre und einen Flyer den Briefkasten.
Die Unterzeichnung war bis zum 11.05.2025 online (unter www.petitionen.com/roemersteinerweg) oder per Einwurf des ausgefüllten und unterschriebenen Flyers möglich. Als Bedingung für die Unterzeichnung haben wir, wie bei Petitionen üblich, ein Mindestalter von 16 Jahren gewählt. Weiterführende Informationen zur Petition unter Datenschutzrichtlinie zur Petition. Zum nachlesen hier nocheinmal der komplette Wortlaut der Petition.
Das Ergebnis:
| Zainingen | 247 |
| Donnstetten | 159 |
| Böhringen | 24 |
| Strohweiler | 1 |
| Aglishardt | 0 |
| Römerstein gesamt | 431 |
Damit unterstützten ca. 12,7% der wahlberechtigten Römersteiner Bürger das Anliegen der Bürgerinitiative. Rund 73% gaben ihre Stimme online ab, dazu 71 Kommentare, welche folgende Themen umfassten:
| Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Mitbestimmung | 50% |
| Finanzierung und Kosten | 28% |
| Ortsteilentwicklung und Erhalt der Ortsteilschule | 22% |
| Geschützter Raum und gutes Konzept für Grundschüler | 22% |
| Alternative Konzepte | 3% |
Die Unterschriften als auch die anonymisierten Kommentare wurden Bürgermeisterin Frau Sauer und den Gemeinderäten am 08.05.2025 im Römersteinsaal übergeben.
Fragen
- Begründung zweizügige Grundschule: Was war die detaillierte argumentative Grundlage für den Beschluss vom April 2024, künftig nur noch einen Grundschulstandort in Römerstein zu verfolgen?
ANTWORT:
Pädagogische Gründe: Vertretungs- und Ausfallsituationen können derzeit nur teilweise abgedeckt werden und führen ggf. zu Unterrichtsausfällen. Persönliche kurzfristige Abstimmungen unter Pädagogen sind nur mit Zusatzaufwand und erschwerter Erreichbarkeit möglich. Förder- und Unterstützungsbedarf bei Schülerinnen und Schülern ist schwieriger zu erkennen und zu ermöglichen. Durch die Verschmelzung sollen in Römerstein alle Grundschüler/innen die gleiche Chance wie in anderen Gemeinden auf bestmögliche Unterrichtung und Betreuung haben und nicht durch veraltete Gebäudestrukturen an zwei Standorten benachteiligt werden.
Wirtschaftliche und logistische Gründe: Es müssen zwei Gebäude, auch unter Beachtung des überproportionalen Energieverbrauches an den Altgebäuden, unterhalten und auch Material und Ausstattung doppelt vorgehalten werden. Im Hinblick auf eine Nachmittags-/Ganztagesbetreuung muss bei zwei Standorten das notwendige Personal doppelt zur Verfügung stehen. Auf Dauer ist dies nicht finanzierbar. - Anforderungen an einen Standort: Was sind die wichtigsten grundsätzlichen Anforderungen an einen Grundschulstandort? Wie werden diese Kriterien für Böhringen, Donnstetten und Zainingen gewichtet?
ANTWORT:
Die grundsätzlichen Anforderungen an einen Grundschulstandort sind:
Organisation des Schulbetrieb / Pädagogik (z.B. Übergang der Schüler von der GS in die weiterführende Schule, Umsetzung von Schülermentorenprogrammen, Qualität der Außenbereiche, Aufsicht des Pausenhofs, Nähe zu bestehenden Sporthallen/Sportplätze)
Nutzbarkeit von Synergien (z.B. bei der (Fach-)raumnutzung, bei der Vorhaltung von pädagog. Personal und Betreuungskräften, Nutzung bestehender Infrastruktur)
Finanzierbarkeit (z.B. muss Grunderwerb getätigt werden, ist eine Interimslösung während der Bauphase notwendig, entstehen durch Topografie oder Bushaltestellen zusätzliche Kosten, können Fördergelder in Anspruch genommen werden und in welcher Höhe)
Bauliche Umsetzbarkeit (z.B. ist Bauplanungsrecht vorhanden oder muss es erst geschaffen werden; sind Feuerwehrzufahrt und -aufstellflächen gewährleistet und wie ist die Löschwasser-Verfügbarkeit; wie sind die Topographie und der Baugrund; sind Erschließungsflächen für Wasser, Abwasser, Regenwasser, Stromversorgung Telekom und Datenanschluss vorhanden; wie ist die bauliche Umgebung (Störung des und durch den Schulbetrieb); sind Erweiterungsflächen vorhanden; wie bindet sich ein Gebäude in die Ortsstruktur ein; Einfügen der Baumasse in die Umgebung; sind ausreichend Freiräume am Standort vorhanden)
Raumprogramm (bedarfsgerechte Raumstruktur durch gesetzliche Vorgaben über den Mindeststandard von Schulgebäuden und daraus resultierender Platzbedarf)
Verkehrswege, Schulbus und ÖPNV (wie gestaltet sich der Autoverkehr - Holen -Bringen; Parken – gibt es ausreichend Stellplätze; Fußwege der Schüler; besteht eine Nähe zur Buslinie; ist eine Bushaltestelle vorhanden, ist die Errichtung einer Bushaltestelle möglich)
Die Gewichtung erfolgt für jeden Standort gleichermaßen. - Fokus auf Erweiterbarkeit: Warum steht die Erweiterbarkeit über allen anderen Kriterien? Welche möglichen schulpolitischen Szenarien rechtfertigen diese Priorisierung? Durch welche Beispiele in der Vergangenheit oder aktuellen Entwicklungen sind diese Annahmen begründet?
ANTWORT:
Das Kindeswohl steht an oberster Stelle. Die Erweiterbarkeit steht nicht über allen anderen Kriterien, ist aber ein zentraler Gesichtspunkt, um dem Kindeswohl gerecht zu werden. Je flexibler und variabler ein Standort eines öffentlichen Gebäudes gewählt wird, desto mehr Möglichkeiten eröffnen sich einer Gemeinde zukünftig handlungsfähig zu bleiben. Die Vorgaben welchen Platzbedarf und notwendigen Räume eine Schule haben muss, ergeben sich aus rechtlichen Grundlagen, wie der Verwaltungsvorschrift Schulbau. So können künftig Räume zwingend notwendig werden, die so heute noch nicht berücksichtigt werden müssen. Die in den Bestandsgebäuden vorhandenen Räume sind in ihrer Größe nicht mehr zeitgemäß, obwohl sie dies in der Vergangenheit noch waren. Diese Vorgaben sind nicht statisch, sondern ändern sich kontinuierlich. Auch Themen wie z.B. Inklusion und Lern- und Unterrichtsform sind in einem ständigen Fluss. Während früher ein Frontalunterricht die Norm war, werden Lerninhalte heute von den Schülern in Kleingruppen selbst erarbeitet. Hierfür sind ein anderes Raumprogramm und eine andere Flächengestaltung notwendig als bei einem Frontalunterricht. Welche Anforderungen an ein Gebäude gestellt werden, oder wie sich die Lern- und Unterrichtsform entwickelt, kann nicht vorhergesehen werden. Ebenso berücksichtigt werden muss ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum, Zuzüge und die Unterbringung von Familien mit Fluchterfahrung, sodass eine Gemeinde auch auf solche Steigerungen von Schülerzahlen gewappnet sein muss.
Durch die Erweiterbarkeit eines Grundschulstandorts kann auf einen sich ändernden Bedarf unmittelbar reagiert werden. Dies wurde von Städteplaner Clemens Künster in den Sitzungen der Ortschaftsräte und des Gemeinderates im Juni eingehend erläutert.
Die Flächen die innerhalb des Gemeindegebietes überbaut werden dürfen sind durch übergeordnete Planungen wie z.B. den Flächennutzungsplan oder auch durch die Raumordnung und die Regionalplanung begrenzt. Es kann nicht endlos Baufläche geschaffen werden. Erweiterbarkeit an einem Standort kann auch in der Form genutzt werden, dass bei einer Sanierung oder bei Erreichen des Lebensendes eines Gebäudes, den Schülerinnen und Schülern ein reibungsloser Schulbesuch in einem Schulgebäude und nicht in einer interimsweisen Containerlösung ermöglicht werden kann. - Vergleich von Konzepten: Warum wurden keine alternativen Konzepte (z. B. Kombination Kindergarten/Grundschule, Verbund vs. Einzelstandort) systematisch miteinander verglichen?
ANTWORT:
Ein Vergleich von Verbund und Einzelstandort wurde vorgenommen. Auch hier ist zu betonen, dass bei einem Verbund die Option offengehalten werden kann, dass eine Grund- und eine Gemeinschaftsschule unter einer Schulleitung eingerichtet werden können. Dass dies so in Römerstein geschieht, wurde bisher nicht beschlossen. Es ist lediglich eine Option die offengehalten werden sollte. Nicht nur ein allseits bekannter Lehrermangel, sondern auch, wie der Südwest Presse am 10.07.2025 zu entnehmen ist, ein Mangel an Schulleitern stellt Schulen und Schulträger in Baden-Württemberg vor enorme Herausforderungen. Dies wird sich in den kommenden Jahren nicht entspannen. Unseren Kindern muss eine optimale Ausbildung angeboten werden, sodass Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert werden müssen. Dies ist an einem Einzelstandort schwer bis nicht realisierbar. - Entscheidungsgrundlage: Was ist die Entscheidungsgrundlage für die Grundsatzentscheidung Standort Böhringen? Ist die Machbarkeitsstudie weiterhin Teil der Entscheidungsgrundlage?
ANTWORT:
Das Wohl der Römersteiner Kinder und die ihnen zugutekommende Ausbildung ist die oberste Prämisse die allen Beratungen und Entscheidungen den Grundschulstandort und die Schulform betreffend zugrunde liegt.
Die Machbarkeitsstudie, die vom Staatlichen Schulamt als fundiert und umfassend bewertet wurde, ist weiterhin ein Teil der Entscheidungsgrundlage. Auch eine homogene Entwicklung aller Ortschaften unter städtebaulichen Gesichtspunkten bildet einen Teil der Entscheidungsgrundlage. Ebenso die unter Punkt 1 genannten pädagogischen und logistischen Gründe. - Sicheres Umfeld für Grundschüler: Wie wird am geplanten Standort ein geschütztes Umfeld gewährleistet (z.B. Schulweg, Busnutzung, Pausenflächen, Mensa, Turnhalle, Gebäude)?
ANTWORT:
Zum einen werden am Standort getrennte Pausenhöfe berücksichtigt werden, sodass eine räumliche Trennung erfolgt. Dies kann jedoch erst im Rahmen der konkreten Planung näher definiert werden. Zum anderen wird für die Schüler durch eine entsprechende Stundenplanung an den jeweiligen Schulen ein geschütztes Umfeld geschaffen. Durch unterschiedliche Unterrichts- und Pausenzeiten kommt es insbesondere bei der Nutzung der Mensa und Turnhalle zu keinen bis lediglich geringen Überschneidungen mit der Gemeinschaftsschule. Gleiches gilt für eine punktuelle, projektbezogene Fachraumnutzung. Eine Stundenplanung und konzeptionelle Abstimmung der Grund- und Gemeinschaftsschule kann allerdings erst erfolgen, wenn die Standortfrage geklärt ist. - Ortsteilentwicklung: Wie wird die Entwicklung der Ortsteile verbindlich weiterverfolgt – sowohl finanziell als auch zeitlich?
ANTWORT:
Die Entwicklung der Ortsteile ist Bestandteil des Beschlusses der in der Sitzung des Gemeinderates am 31.07.2025 gefasst wird. Sowohl die Verwaltung als auch das Gremium sind verpflichtet Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Die Entwicklung der Ortschaften wird parallel erfolgen. - Bürgerbeteiligung: Wie können sich Bürger:innen künftig aktiv in die Grundschul- und Ortsteilentwicklung einbringen?
ANTWORT:
Zum einen können sich die Bürgerinnen und Bürger, dem demokratischen Grundprinzip folgend, über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien in die Entwicklung der Grundschule und der Ortschaften einbringen. Durch die Einbindung einiger weniger Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Gemeinderates wird eine Beteiligung ermöglicht. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe und Einbindung von Vertretern der Bürgerinitiative wird in der Juli-Sitzung ebenfalls Teil der Beschlussfassung sein. - Transparenz: Auf welchem Weg werden Informationen bereitgestellt und Entscheidungen kommuniziert?
ANTWORT:
Informationen werden im Rahmen von Einwohnerversammlungen bereitgestellt. Informationen in Form von öffentlichen Beratungsunterlagen stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Ratsinformationssystem der Gemeinde Römerstein unter https://roemerstein.ris-portal.de/ zur Verfügung. Ebenso steht die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse werden nach jeder Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht. Zusätzlich zur Printausgabe wird das Amtsblatt auf der Homepage der Gemeinde Römerstein digital zur Verfügung gestellt. Über die Tagespresse und social media sind ebenfalls Informationen zugänglich. - Nächste Schritte: Wie sehen die nächsten Schritte nach der Grundsatzentscheidung aus (Ausschreibung, Planung, Beteiligung)?
ANTWORT:
Mit der Grundsatzentscheidung wird das Verfahren zur Vergabe der Architekten- und Planungsleistungen gewählt. Anschließend wird das Verfahren zur Vergabe durchgeführt und ein Planungsbüro ausgewählt. Sobald die Vergabe der Architekten- und Planungsleistungen erfolgt ist, beginnt das beauftragte Architekturbüro mit der Planung der Schule. Im Rahmen der Planung werden ein Vorentwurf, eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung und anschließend eine Ausführungsplanung erstellt werden. Jede Planungsphase wird im Gemeinderat erörtert werden.
Über uns

Manuela Schön
Ich wohne seit 2017 in Donnstetten. Ich bin verheiratet, habe zwei Töchter und arbeite in der Apotheke (derzeit in Elternzeit). Ich bin gerne im Garten und mache Foodsharing. Mit vielen Menschen kann man viel erreichen. Ich möchte die Zukunft der Gemeinde mitgestalten, damit Römerstein lebenswert bleibt und wächst.

Tanja Eberbach
Ich wohne seit 2019 in Donnstetten. Ich habe zwei Kinder, bin verheiratet und arbeite als Assistenz der Geschäftsführung. In meiner Freizeit ist mir Familienzeit in der Natur wichtig. Mein Anliegen ist, die beste und zukunftssicherste Lösung für unsere Kinder zu finden.

Lena Armbruster
Ich wohne seit 2014 in Zainingen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder (2 und 5 Jahre). Ich arbeite als Industriekauffrau und liebe sportliche Aktivitäten wie Skifahren, Bouldern, Wandern und Tennis. Mein Ziel ist eine faire und transparente Lösung für alle Teilorte zu erzielen.

Vanessa Hummel
Ich bin gebürtige Donnstetterin und wohne auch dort. Ich bin beruflich Personalerin, verheiratet und habe zwei Kinder (2 und 5 Jahre). Ansonsten findet man mich draußen joggend, auf dem Rad oder mit den Kindern auf Entdeckungstour. Mir ist es wichtig, dass v.a. so weitreichende Entscheidungen wie hier transparent sind und auf umfassenden Argumenten basieren.

Anne Schäfer
Ich bin gebürtige Zainingerin und wohne seit 2008 wieder dort. Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder (7 und 11 Jahre), bin Erzieherin, spiele Gitarre, gehe gerne spazieren, liebe Blumen und höre gerne zu. Mir liegt die Sicherheit und gesunde Entwicklung der Grundschulkinder am Herzen.

Joachim Wiegand
Ich wohne seit 2021 in Donnstetten und komme gebürtig aus Kassel. Ich bin Ingenieur, verheiratet, habe drei Jungs (3, 5 und 7 Jahre) und bin ein naturliebender Mensch. Mein Wunsch ist ein gutes Lern- und Lebensumfeld für meine Kinder und zukünftige Generationen sowie offenes und ehrliches Miteinander.

Patrick Braun
Ich bin gebürtiger Zaininger und wohne auch dort. Ich habe zwei Kinder (2 und 3 Jahre), bin verheiratet, und arbeite als Teamleiter in der Konstruktion. Ich spiele seit knapp 30 Jahren im SV Zainingen Fußball und war Jugendleiter der Römersteiner Fußballjugend. Die Entwicklung unserer Gemeinde ist mir wichtig und dass die Grundschüler in einem behüteten Umfeld lernen und wachsen können.
Kontakt
Sprecht uns bei Fragen, Anregungen und Austauschbedarf gerne persönlich an oder kontaktiert uns per E-Mail über kontakt@roemersteinerweg.de. Wir setzen uns unverzüglich persönlich mit Euch in Verbindung.